§ 1 Sorgfaltspflicht
Der Mieter hat die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden sind von dem Mieter zu ersetzen.
Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen
und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen.
Während der Mietzeit auftretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden.
§ 2 Rücktrittsregelung
Der Mieter kann vom Mietvertrag ausschließlich schriftlich zurücktreten.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, ohne einen Nachmieter zu benennen, sind als Entschädigung unter Anrechnung der
ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten:
Rücktritt
– bis 90 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
– bis 60 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
– später als 60 Tage vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises.
Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese können Sie auch direkt über uns buchen.
Die Bearbeitungsgebühr bei Stornierung oder Nichtanreise beträgt immer 49,00 EUR.
Für Buchungen, die am oder nach dem 8. April 2020 getätigt werden, empfehlen wir,
das Risiko durch das Coronavirus (COVID-19) und die damit verbundenen
Regierungsmaßnahmen zu berücksichtigen.
Sollte eine behördliche, zeitlich begrenzte regionale Reisesperre für Ihren Urlaubsort
bestehen, erstellen wir Ihnen kostenfrei einen Gutschein oder eine Umbuchung
für Ihren Reisebetrag.
Daher gelten für alle neuen Reservierungen ab dem 8. April 2020 keine Bedingungen
höherer Gewalt mehr für Gäste, die ihre Buchung aufgrund des aktuellen COVID-19
Ausbruchs/Pandemie stornieren oder ändern möchten. Diese Reservierungen werden gemäß unseren Richtlinien und Verfahren wie jede Standardbuchung behandelt.
§ 3 Zusätzliche Vereinbarungen
3.1 Eine Kaution von 150,00 EUR muss mit der Restzahlung überwiesen werden. Bei Mitnahme von Haustieren (müssen vorher angemeldet werden) erhöht sich die Kaution auf 200,00 EUR. Den als Kaution hinterlegten Betrag erhalten Sie automatisch nach Abschluss Ihres Aufenthalts innerhalb von 14 Tagen zurück auf Ihr Konto, vorausgesetzt, der Vermieter oder die Agentur haben keine Schäden am Mietobjekt gemeldet.
3.2 Das Inventar (Gläser, Geschirr, Töpfe, Pfannen etc.) ist beim Auszug gereinigt und in die Schränke und Regale eigeräumt zu hinterlassen. Der Müll muss am Abreisetag in den vorgesehenen Mülltonnen entsorgt werden und das Objekt ist besenrein zu hinterlassen.
Ebenso der Kamin bzw. Grill, müssen bei Abreise gesäubert hinterlassen werden. Bei Zuwiderhandlungen werden mindestens 50,00 EUR der Kaution einbehalten.
3.3 Für Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten hat der Gast dem Monteuren/Hausmeistern Zugang zum Mietobjekt zu gewähren, auch ohne Anwesenheit des Gastes.
3.4 Bei Anreise wird nur 1 Schlüssel ausgehändigt. Einen 2. Schlüssel können wir nicht zur Verfügung stellen.
3.5 Durch freiwillige Einsätze unsere Mitarbeiter, außerhalb der Arbeitszeiten, durch unachtsames Verhalten während der Dauer des Aufenthaltes in der Unterkunft, wie z.B. Ausschließen oder Schlüsselverlust, berechnen wir eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Kaution.
3.6 Bei Missbrauch der Notfall Telefonnummer, werden wir eine Entschädigungsgebühr von 50,-€ in Rechnung stellen
3.7 Mängel jeglicher Art müssen binnen 24h nach Anreise schriftlich gestellt werden, um den Anspruch zu prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen. Wir haben das Recht diesen binnen 24h zu beheben.
§ 4 Rechtswahl
Es findet deutsches materielles Recht Anwendung, sofern nicht zwingende Vorschriften die Geltung eines anderen Rechts vorschreiben.
§ 5 Haftung
Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne des §§ 701 f. BGB.
Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen.
Dies gilt ausdrücklich für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienunterkunft verwahrt und /oder hinterlässt.
Der Vermittler kann für Straßen-bzw. Bauarbeiten, die er nicht selbst zu vertreten hat, nicht haftbar gemacht werden.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder werden diese nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar,
so bleiben die übrigen Vertragsbestandsteile von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung
soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen,
die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen
gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag lückenhaft erweist.
§ 7 Kurtaxe
Kurtaxe ist vor Anreise zu überweisen.
§ 8 Umbuchung
Eine Umbuchung ist ausschließlich auf Anfrage und vorbehaltlich möglich. Wir berechnen eine Umbuchungspauschale in Höhe von 49,00 EUR.
§ 9 Unangemeldete Personen
Sollten mehr Personen anreisen als angemeldet sind, wird eine Strafgebühr von
25,00 EUR pro unangemeldet Person (egal welches Alter) /Nacht berechnet.
§ 10 Mitnahme von Tieren
Beim Mitbringen von unangemeldeten Tieren, vor allem in Objekten wo Tiere nicht
erlaubt sind oder nur auf Anfrage, erheben wir eine Aufwandsentschädigung und
Vertragsbruch von 700,00 EUR. Da z.B. Grundreinigung und Umbuchung von
Urlaubern mit Allergien durchzuführen sind.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mitnahme von Haustieren grundsätzlich nur nach Absprache und nach schriftlicher Bestätigung durch uns, in ausgewählten Wohnungen möglich ist, sofern Ihr Haustier stubenrein ist. Teilen Sie uns auch die Rasse mit.
Bei Übernachtung mit Haustier erheben wir eine Kaution in Höhe von 200,00 EUR (ohne Hund 150,00 EUR) und berechnen pro Tag eine Gebühr von 10,00 EUR.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihr Haustier nicht auf die Couch und ins Bett darf. Bei Haaren auf diesen Gegenständen oder Hunde – Wollknäulen im Objekt, müssen wie eine Sonderreinigung durchführen und diese dann auch berechnen. Die Objekte sind besenrein zu hinterlassen. Das Hundegeschäft muss außerhalb Ihres Objektes vollzogen werden.
Bei Zuwiderhandlungen dieses Paragrafen berechnen wir die vollständige Kaution und ziehen Sie ein.
§ 11 Feueralarm / Rauchmelder
Bei selbstverschuldeten auslösen des Feueralarms und einem notwendigen
Ausrücken unserer Mitarbeiter, um die Brandanlagen zurückzusetzen, nach dem
Rechten zu schauen oder die Feuerwehr zu koordinieren, entsteht eine
Aufwandspauschale von 150,00 EUR.
Bei Manipulation der Anlage z.B. herausdrehen der Brandmelder, müssen wir Ihnen
350,00 EUR in Rechnung stellen!
§ 12 WLAN
Der Vermieter stellt den Zugang zum Internet kostenfrei zur Verfügung.
Der Mieter ist verantwortlich für alle Aktivitäten im Internet – der Provider
speichert die Verbindungsdaten bis zu 6 Monaten.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die einwandfreie Funktion der Geräte,
sowie der Leistung des Providers.
Es ist eine freiwillige und kostenfreie Leistung des Vermieters und somit
können keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden.
§ 13 Corona-Schutzmaßnahmen
Bitte halten sie sich an die Hygieneschutzmaßnahmen der Coronaverordnung
während ihres gesamten Aufenthalts. Weiterhin bitten wir sie in regelmäßigen Abständen ihre Unterkunft zu lüften,
um die Aerosol-Belastung in Innenräumen zu verringern. Sie sind verpflichtet sich an die Quarantänevorschriften
der Corona-Verordnung zu halten und uns und das Gesundheitsamt darüber zu informieren.
§ 14 Zahlungen
Die Anzahlung (30 % vom Buchungsbetrag) ist innerhalb von 14 Tagen nach Buchung zu leisten.
Die Restzahlung muss bis spätesten 28 Tage vor Anreise inkl. Kaution überwiesen sein.
Bei nicht fristgerechten Zahlungen, wird unser automatischer Zahlungsverzug eingeleitet und die gesetzlichen Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Die Kaution wird innerhalb von 14 Tagen nach Abreise auf Ihr Konto zurück überwiesen.
§ 15 An- und Abreise
Wir freuen uns sehr, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Ihre Anreise-Informationen erhalten Sie 3-7 Tage vorher.
Ihr Feriendomizil steht Ihnen am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Unterkunft und den Parkplatz sind am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu verlassen. Bei späterer Abreise wird Ihnen eine weitere Nacht in Rechnung gestellt, sowie Ersatzforderungen der nächsten Mieter.
§ 16 Elektroautos
Das Aufladen von Elektroautos über eine haushaltsübliche Steckdose bzw. Außensteckdose ist nicht gestattet. Anderenfalls behalten wir die vollständige Kaution als Aufwandsentschädigung ein und berechnen zusätzlich für den gesamten Aufenthalt (unabhängig davon wie oft geladen wurde) pro Tag zum tagesaktuellen Strompreis + 20%.
Bitte beachten Sie in diesem Fall, die erhöhte Brandgefahr durch die Überlastung der Elektoanlage des Objektes.
Seeheilbad Zingst, 09/2023